Dieses Mentoring-Package beinhaltet
3 Einzel-Sessions per Online-Call via Zoom
für mehr Sicherheit für alle verzweifelten Eltern, die

  • „Bauchwehkinder“ und Schulverweigerer haben und diese verstehen und begleiten wollen.
  • sich ernsthaft Sorgen um die Gesundheit ihres Kindes machen!
  • JETZT bereit sind die „Reißleine“ zu ziehen, um von der Verzweiflung in die Eigen-Verantwortung zu gehen!
  • JETZT ihre eigenen Schritte durch eigenes Handeln raus aus ihrer zermürbenden Situation gehen wollen!

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Orientierung und Unterstützung bei akuter Schulverweigerung und Verschlechterung der Gesundheit deiner Tochter/ deines Sohnes 

Information: Was ist legal möglich? (Psychologen? Ärzte? Jugendamt? Rechtliche Grundlagen?…)

Erfahrung: Im 2. Schritt geht es für dich darum, Alles anzuwenden und in die Umsetzung zu bringen, wobei wir dich begleiten.

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AGBs

1. Haftungsbeschränkung

Alle Teilnahmen erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im

Bewusstsein der Teilnehmenden und deren Familienmitgliedern, dass mit

dieser besonderen Art des Kurses/ Events psychische Anforderungen sowie

physische Gefahren verbunden sein können. Bei allen Aktionen ist der

mitreisende Erziehungsberechtigte für sich und für das mitreisende Kind

verantwortlich.

Der Teilnehmende hat Gesetzen und Vorschriften, Anweisungen und

Anordnungen des Personals vor Ort, sowie Geboten und Verboten (z.B.

Badeverbot, Tauchverbot, Betretungsverbot etc.) Folge zu leisten. Bei

Nichtbefolgen durch den Teilnehmenden haftet Cor Meum, im folgenden

Kurs-/ Event-Veranstalter nicht für allenfalls daraus entstehende Personen-

und Sachschäden des Teilnehmenden, deren Familienmitgliedern oder

Personen- und Sachschäden Dritter.

Der Kurs-/ Event-Verantstalter, haftet nicht für die Erbringung einer Leistung,

welche nicht von ihm zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach

Reiseantritt selbst vor Ort zusätzlich gebucht worden ist.

2. Schadenersatz/Haftung

Nimmt der Kurs-/ Event-Teilnehmende und seine Familienmitglieder

Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch

oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht

berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von

nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu

machen.

Der Kurs-/ Event-Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und

Vermögensschäden des Teilnehmenden, die im Zusammenhang mit

gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie eine Verwirklichung des

allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit dem Kurs/

Event verbundenen allgemeinen Risikos darstellen; dem Verschulden des

Reisenden zuzurechnen sind; einem Dritten zuzurechnen sind und die

Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder auf

unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Dies

gilt auch bei Hinterlegung von (Ausrüstungs-) Gegenständen in dem während

der Reise genützten Hotels, Transportmittel etc.

Es wird daher dem Teilnehmenden empfohlen, keine Gegenstände

besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die

mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und zu sichern (Schloss oder

Kabelbinder für Tasche) und vor Abreise eine entsprechende

Versicherung abzuschließen.

3. Rücktritts-Bedingungen

Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer

Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der

Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären.

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und

richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

Bei Rücktritt stellen wir bei unseren Kursen und Events in Abweichung zu den

ARB 1992 folgende Stornogebühren in Rechnung:

Ab 9. bis 2. Tag vor Kurs-/Eventbeginn 50%

ab dem Kurs-/Eventbeginn 100%

des Reisepreises.

No-show

No-show liegt vor, wenn der Teilnehmende den Kurs oder Event fernbleibt,

weil er diesen versäumt, o.ä.. Ist weiters klargestellt, dass der Teilnehmende

die verbleibenden Kurs-/Event-Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen

kann oder will, hat er folgende Entschädigungspauschale zu entrichten: 100

Prozent des Kurs-/ Eventpreises

Tritt der Reiseveranstalter vom Kurs-/ Event-Vertrag zurück, erstattet er dem

Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu

leisten.

4. Datenschutz / Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Kurs-/Event-Teilnehmer und die

Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in

dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine

Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht und der Berechtigte wird bei

Buchung bekannt gegeben.

Bei jedem Kurs-/ Event bekommt der Teilnehmer einen Fragebogen, auf dem

er eine Notfallnummer angeben kann. Durch die Angabe der Notfallnummer

erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, im Notfall diese Nummer zu

kontaktieren.

Ebenso erklärt der Teilnehmer, dass die Gesundheitsangaben im Notfall,

sofern der Teilnehmer (Elternteil oder Kind) die Angaben nicht selbst machen

kann, auch an Notfallhilfe (Ärzte, Rettung usw.) sowie, wenn nötig, an

begleitende Mitarbeiter wie Begleiter weitergegeben werden können.

Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten

gehen zu Lasten des Reisenden. Es wird daher den Reisenden empfohlen,

ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

Kulinarische Vorlieben und Herausforderungen (wie z.B. Allergien,

Unverträglichkeiten, Vegan oder Vegetarische Kost) werden mit dem

jeweiligen Unterkunftsgeber, Verantwortlichen für die Zubereitung der

Verpflegung usw. Kommuniziert und weitergeben. Der Kurs-/ Event-

Veranstalter übernimmt keine Haftung für, trotz der nötigen Sorgfalt

auftretenden, gesundheitliche Probleme im Rahmen der kulinarischen

Verpflegung.

5. Allgemeines

Erfüllungsort ist Ostra Vetere. Es gilt das deutsche Recht. Alle Angaben

entsprechen dem Stand Februar 2021. Sollte eine der oben stehenden

Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen

Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine

solche gültige oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der

ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.

Stand: September 2024

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