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Erfahrung: Im 2. Schritt geht es für dich darum, Alles anzuwenden und in die Umsetzung zu bringen, wobei wir dich begleiten.
AGBs
1. Haftungsbeschränkung
Alle Teilnahmen erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im
Bewusstsein der Teilnehmenden und deren Familienmitgliedern, dass mit
dieser besonderen Art des Kurses/ Events psychische Anforderungen sowie
physische Gefahren verbunden sein können. Bei allen Aktionen ist der
mitreisende Erziehungsberechtigte für sich und für das mitreisende Kind
verantwortlich.
Der Teilnehmende hat Gesetzen und Vorschriften, Anweisungen und
Anordnungen des Personals vor Ort, sowie Geboten und Verboten (z.B.
Badeverbot, Tauchverbot, Betretungsverbot etc.) Folge zu leisten. Bei
Nichtbefolgen durch den Teilnehmenden haftet Cor Meum, im folgenden
Kurs-/ Event-Veranstalter nicht für allenfalls daraus entstehende Personen-
und Sachschäden des Teilnehmenden, deren Familienmitgliedern oder
Personen- und Sachschäden Dritter.
Der Kurs-/ Event-Verantstalter, haftet nicht für die Erbringung einer Leistung,
welche nicht von ihm zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach
Reiseantritt selbst vor Ort zusätzlich gebucht worden ist.
2. Schadenersatz/Haftung
Nimmt der Kurs-/ Event-Teilnehmende und seine Familienmitglieder
Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch
oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht
berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von
nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu
machen.
Der Kurs-/ Event-Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden des Teilnehmenden, die im Zusammenhang mit
gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie eine Verwirklichung des
allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit dem Kurs/
Event verbundenen allgemeinen Risikos darstellen; dem Verschulden des
Reisenden zuzurechnen sind; einem Dritten zuzurechnen sind und die
Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder auf
unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Dies
gilt auch bei Hinterlegung von (Ausrüstungs-) Gegenständen in dem während
der Reise genützten Hotels, Transportmittel etc.
Es wird daher dem Teilnehmenden empfohlen, keine Gegenstände
besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die
mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und zu sichern (Schloss oder
Kabelbinder für Tasche) und vor Abreise eine entsprechende
Versicherung abzuschließen.
3. Rücktritts-Bedingungen
Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer
Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären.
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und
richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.
Bei Rücktritt stellen wir bei unseren Kursen und Events in Abweichung zu den
ARB 1992 folgende Stornogebühren in Rechnung:
Ab 9. bis 2. Tag vor Kurs-/Eventbeginn 50%
ab dem Kurs-/Eventbeginn 100%
des Reisepreises.
No-show
No-show liegt vor, wenn der Teilnehmende den Kurs oder Event fernbleibt,
weil er diesen versäumt, o.ä.. Ist weiters klargestellt, dass der Teilnehmende
die verbleibenden Kurs-/Event-Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen
kann oder will, hat er folgende Entschädigungspauschale zu entrichten: 100
Prozent des Kurs-/ Eventpreises
Tritt der Reiseveranstalter vom Kurs-/ Event-Vertrag zurück, erstattet er dem
Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu
leisten.
4. Datenschutz / Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Kurs-/Event-Teilnehmer und die
Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in
dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine
Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht und der Berechtigte wird bei
Buchung bekannt gegeben.
Bei jedem Kurs-/ Event bekommt der Teilnehmer einen Fragebogen, auf dem
er eine Notfallnummer angeben kann. Durch die Angabe der Notfallnummer
erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, im Notfall diese Nummer zu
kontaktieren.
Ebenso erklärt der Teilnehmer, dass die Gesundheitsangaben im Notfall,
sofern der Teilnehmer (Elternteil oder Kind) die Angaben nicht selbst machen
kann, auch an Notfallhilfe (Ärzte, Rettung usw.) sowie, wenn nötig, an
begleitende Mitarbeiter wie Begleiter weitergegeben werden können.
Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des Reisenden. Es wird daher den Reisenden empfohlen,
ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
Kulinarische Vorlieben und Herausforderungen (wie z.B. Allergien,
Unverträglichkeiten, Vegan oder Vegetarische Kost) werden mit dem
jeweiligen Unterkunftsgeber, Verantwortlichen für die Zubereitung der
Verpflegung usw. Kommuniziert und weitergeben. Der Kurs-/ Event-
Veranstalter übernimmt keine Haftung für, trotz der nötigen Sorgfalt
auftretenden, gesundheitliche Probleme im Rahmen der kulinarischen
Verpflegung.
5. Allgemeines
Erfüllungsort ist Ostra Vetere. Es gilt das deutsche Recht. Alle Angaben
entsprechen dem Stand Februar 2021. Sollte eine der oben stehenden
Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen
Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine
solche gültige oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.
Stand: September 2024
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